Steuerberatung am 01.04.2020
die Soforthilfen für kleine und mittlere Betriebe wurden letzte Woche von der Bundesregierung beschlossen. Inzwischen haben nun die meisten Bundesländer über das Landeswirtschaftsministerium eine Antragsplattform eingerichtet. Seit gestern Abend hat nun Bayern sein Landesförderprogramm auf die Bundesförderung angepasst auf einer eigenen Internetseite eingestellt.
Hier finden Sie den Link zum Antrag.
Beim neuen Antrag ist jetzt aber klar, es wird nur eine Förderung geben. Die bisher beantragten bayrischen Förderungen werden auf die Bundesförderung angerechnet.
Förderberechtigt sind neben gewerblichen Unternehmen auch Freiberufler, Soloselbständige und jetzt auch Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Die individuelle Prüfung der Voraussetzungen können Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums vornehmen.
Förderhöhe
Die Soforthilfe ist nach Zahl der Erwerbstätigen gestaffelt. Die Teilzeitbeschäftigten werden automatisch umgerechnet.
Anzahl Erwerbstätige |
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Förderung |
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Bislang |
5 |
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EUR 9.000 |
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EUR 5.000 |
10 |
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EUR 15.000 |
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EUR 7.500 |
50 |
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EUR 30.0000 |
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EUR 15.000 |
250 |
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EUR 50.000 |
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EUR 30.000 |
Liquiditätsengpass
Die ursprünglich harte Auslegung der bayrischen Staatsregierung wurde aufgegeben. Am Ende der Bearbeitung können Sie den bisherigen alten Antrag zurückziehen. Das würden wir Ihnen empfehlen, vor allem weil der Begriff des Liquiditätsengpasses dem Augenschein nach entschärft wurde.
Soweit sich Ihr Unternehmen nicht in Bayern befindet, können Sie den Link zu Förderbehörde Ihres Bundeslandes hier entnehmen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.
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