Ihre Finanzbuchhaltung ist nicht nur lästige Pflicht, sondern Ihr Steuerrad zum Unternehmenserfolg! Sie stellt dar, wie es Ihrem Unternehmen geht und bietet Kennzahlen für wichtige Entscheidungen.

Brauche ich einen Steuerberater für meine Finanzbuchhaltung?

Wer denkt „Ach, das mache ich selbst, dann kann ich Kosten sparen!“ sollte alle damit in Verbindung stehenden Risiken, Chancen und Verpflichtungen kennen. In Deutschland ist niemand verpflichtet, eine Steuerkanzlei zu Rate zu ziehen. Aber wenn Sie Ihre Finanzbuchhaltung Ihrem Steuerberater in Auftrag geben, dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Denn Steuerberater kennen sich in der deutschen Steuergesetzgebung und deren Änderungen bestens aus und bilden sich sowie die Mitarbeiter regelmäßig weiter. Sie sind gegen Risiken versichert und damit wären Sie das auch.

Viele Unternehmen lagern jedoch nicht die komplette Finanzbuchhaltung aus, sondern buchen selbst und übermitteln dann die laufenden Buchungssätze an Ihre Steuerberatung.

Was ist Finanzbuchhaltung für uns bei Unternehmerwerte?

Für uns ist die Finanzbuchhaltung nicht nur gesetzliche Vorschrift, sondern vielmehr ein Steuerinstrument, das uns hilft, Ihnen die besten Tipps für Ihren Unternehmenserfolg zu geben. Und darauf können Sie sich bei uns verlassen, wir erledigen nicht stur unsere Aufgaben und legen dann den Stift zur Seite, sondern wir denken über den Tellerrand hinaus. Wir können anhand Ihres Zahlenmaterials Effekte ablesen und geben Ihnen wertvolle Hinweise.

Was erledigen wir für Sie?

  • Laufende Buchungen
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldung sowie der Umsatzsteuererklärung
  • Jahresabschlusserstellung/Bilanzerstellung und Überschussrechnungen
  • Kostenrechnung
  • Optimierung von Abläufen im unternehmensinternen Rechnungswesen

Mit welcher Software wir arbeiten?

  • Debitoor: Eine Softwarelösung für Selbstbucher und für eine optimierte Finanzbuchhaltung
  • hmd: durch die benutzerfreundliche und leichtverständliche Software vom Softwarehaus hmd erleichtern wir Ihnen die Arbeitsprozesse im Bereich Finanzbuchhaltung
  • DATEV: Natürlich können Sie über uns auch sämtliche DATEV-Produkte erhalten

Benötige ich als Unternehmen überhaupt eine Finanzbuchhaltung?

Die Finanzbuchhaltung benötigen nach §238 HGB fast alle Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind. Sie stellt nämlich das Gesamtergebnis eines Unternehmens dar. Es werden alle Gewinne und Verluste einer Rechenperiode in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gegenübergestellt und zusammen mit einer Bilanz zum Jahresabschluss zusammengefasst. Dadurch können sich Außenstehende ein Bild der momentanen Situation machen, in der sich ein Unternehmen befindet. Auch nicht im Handelsregister registrierte Unternehmen sind nach steuerlichen Vorschriften buchführungspflichtig, wenn sie einen Gewerbebetrieb führen und die Gewinn- und Umsatzgrenzen überschreiten.

Für Freiberufler und kleine gewerbliche Unternehmen mit weniger als 60.000 Euro Gewinn oder weniger als 600.000 Euro Umsatz sind von der Buchhaltungspflicht befreit, müssen aber dennoch nach steuerlichen Vorschriften monatlich Aufzeichnungen (Buchführung) führen. Ihnen ist es erlaubt, die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anzuwenden, da sie aufgrund Ihrer Steuerpflicht trotzdem ihren Gewinn ermitteln müssen.

Für Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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