Unternehmensberatung am 17.11.2022

Inflationsausgleichsprämie

Wir haben uns für unser Informationsschreiben zum § 3 Nr. 11c EStG, der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie, ein paar Tage Zeit gelassen um Ihnen nun ausführlich über die Regelung zu berichten. Da die Laufzeit der Prämienzahlung mehr als zwei Jahre dauert, sind in der Folge durchaus noch abweichenden Auffassungen seitens der Finanzverwaltung zu rechnen. Wir werden Sie darüber aber auch wieder zeitnah informieren.

Arbeitgeber können ab dem 26.10.2022 allen ihren in Deutschland Beschäftigten, unabhängig der Staatsangehörigkeit, steuer- und sozialversicherungsfrei einen Geldbetrag von bis zu 3.000,00 Euro ausbezahlen.

In welchem Zeitraum kann die Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden?

Der Begünstigungszeitraum für die Inflationsausgleichsprämie läuft bis zum 31.12.2024. Bis dahin sind Zahlungen des Arbeitgebers als abgabenfreie Prämie möglich.

Muss die Inflationsausgleichsprämie auf einmal gezahlt werden?

Der Betrag von 3.000,00 Euro kann beliebig aufgeteilt werden, d.h. ohne weiteres in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden.

Steht Arbeitnehmern die Inflationsausgleichsprämie zu?

Nein, es handelt sich in jedem einzelnen Fall um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Ein Anspruch der Mitarbeiter auf die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie besteht grundsätzlich nicht. Arbeitgeber sollten aber den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.

Was muss der Arbeitgeber beim Umgang mit der Prämie beachten?

Insgesamt darf für jeden Arbeitnehmer eine unterschiedlich hohe Prämie ausgezahlt werden. Dennoch sollte ein gewisses nachvollziehbares Regelwerk herrschen, weil ansonsten der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein könnte. Stimmen Sie sich hier bitte mit uns und ihrem rechtlichen Berater ab.

Kann die Inflationsausgleichsprämie auch an Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte, Werksstudenten oder Rentner auszahlen?

Ja, im Gesetzestext sind keine Beschränkungen verankert.

Kann die Inflationsausgleichsprämie als Sachleistung gewährt werden?

Nach aktueller Lesart des Gesetzes sollte das möglich sein.

Darf die Inflationsausgleichsprämie als Ausgleich einer andren durch den Arbeitgeber geschuldeten Leistung treten?

Nein, unter keinen Umständen. Die Prämie muss als zusätzliche Leistung ausbezahlt werden (zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn). Die Prämie darf weder das Weihnachtsgeld ersetzen noch Überstunden abgelten.

Kann man als Arbeitnehmer die Inflationsausgleichsprämie mehrfach ausbezahlt bekommen?

Nach der aktuellen Lesart des Gesetzes ist eine mehrfache Auszahlung möglich. Natürlich sind Verwaltungsanweisungen welche dies verhindern möchten denkbar.

Kann die Inflationsausgleichsprämie GmbH-Geschäftsführern ausbezahlt werden?

Die Prämie kann auch dem GmbH-Geschäftsführer ausbezahlt werden. Sollte sich der Geschäftsführer diese nur sich aber nicht den Arbeitnehmern auszahlen kann das seitens der Finanzverwaltung auch als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet werden, weil der Fremdvergleich fehlt. Die Folge wäre, dass kein Betriebsausgabenabzug in der GmbH erfolgt und die Prämie beim Gesellschafter-Geschäftsführer versteuert wird.

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