Steuerberatung am 24.02.2022

Informationen zur Grundsteuerreform 2022

Wir möchten Sie darüber informieren, dass es in den Jahren 2022 bis 2025 eine komplette Reform der Bewertung von 36 Millionen Grundstücken in Deutschland durch die Finanzverwaltung geben wird.

Hier möchten wir Ihnen einige Eckpunkte der Reform vorstellen:

  1. Im Frühjahr 2022 werden Sie über die Finanzverwaltung informiert und angeschrieben
  2. Im Jahr 2022 wird die Erfassung der Grundstücksinformationen und die Übergabe mit ELSTER an die Finanzverwaltung durchgeführt (Zeitraum: 1. Juli bis 31.Oktober 2022)
  3. Im Jahr 2023 und 2024 werden Bescheide durch die Finanzverwaltung erstellt
  4. Im Jahr 2025 wird die neue Grundsteuer festgesetzt

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Grundstücke, Gebäude und Wohnungen daher für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden.

Der neue Grundsteuerwert Ihrer Immobilie ersetzt den bisherigen Einheitswert. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Wert, der nach vorgegebenen Regeln berechnet wird. Er entspricht nicht dem Marktwert. Für die Berechnung des Grundsteuerwerts existieren verschiedene Verfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt davon ab, in welchem Bundesland Ihre Immobilie belegen ist.

Sie können die für die Bewertung erforderlichen Daten selbst unter www.elster.de erfassen und an das Finanzamt übermitteln. Die Erstellung der Erklärung soll u.a. für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in Bayern aufgrund der wenigen benötigten Daten der Immobilie unkompliziert für jeden Steuerpflichtigen sein. Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.

Wir werden Sie hier mit weiteren Updates auf dem Laufenden halten. Bitte besuchen Sie uns wieder unter www.unternehmerwerte.eu/neuigkeiten-beitraege/

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