Einkommensteuer am 23.06.2021

Schulhund steuerlich absetzbar

 

Aufwendungen für einen Schulhund als Werbungskosten absetzbar (BFH-Urteil)

Eine angestellte Lehrerin hatte sich zur Umsetzung des Lehrkonzepts der tiergestützten Pädagogik Ihrer Schule einen Therapiehund angeschafft. Die Anschaffung des Tieres war auf einer Schulkonferenz beschlossen worden. Die Lehrerin wurde mit der Ausbildung sowie der außerschulischen Versorgung des Hundes beauftragt. Nach Anschaffung der Hündin wurde diese in der Folgezeit zum Therapiehund ausgebildet. Die Lehrerin hat alle getragenen Kosten für die Hündin wie Abschreibung, Aufwendungen für eine Tierhaftpflichtversicherung, Futtermittel, Hundepflege, Besuch der Hundeschule, etc. sowie die Kosten der Ausbildung als Therapiehund in ihren Steuererklärungen geltend gemacht. Das Finanzamt berücksichtigte die Aufwendungen gar nicht und das Finanzgericht Münster teilte die Aufwendungen nach dem zeitlichen Anteil der beruflichen und privaten „Verwendung“ des Therapiehundes auf, wobei das Gericht von einer dienstlichen Verwendung von einem Drittel der gesamten Haltedauer ausgegangen ist.

Der BFH ist dem Finanzamt insoweit gefolgt, als dass die Anschaffung und Haltung eines Hundes stets auch immer privat (mit)veranlasst ist. Jedoch wurde klargestellt, dass die Aufteilung der Aufwendungen für den Hund im Rahmen einer Schätzung zu erfolgen hat, wenn diese aufgrund vorliegender Pädagogikkonzepte im Schulunterricht eingesetzt wird. Aufgrund der privaten Mitveranlassung können in einem solchen Fall maximal 50 % der Aufwendungen für einen Schulhund als Werbungskosten anerkannt werden. Der hälftige Abzug ist anzuerkennen, wenn der Hund innerhalb einer regelmäßigen fünftätigen Unterrichtswoche arbeitstäglich in der Schule eingesetzt wird. Die Aufwendungen für die Ausbildung des Schulhundes zum Therapiehund wurden komplett anerkannt, da diese spezielle Ausbildung ersichtlich nur durch den Schuleinsatz veranlasst ist und eine private Mitveranlassung nicht ersichtlich ist.

Sollten Sie gemeinsam mit Ihrer Schule die Einführung eines Schulhundes im Rahmen der tiergestützten Pädagogik planen oder bereits einen Therapiehund als Schulhund versorgen, dann nehmen Sie bzgl. der steuerlichen Erfassung in Ihrer Steuererklärung gerne Kontakt mit uns, Ihren Steuerberatern, auf.

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