Testamentsvollstreckung am 29.09.2021

Wozu brauche ich eine Testamentsvollstreckung?

Jeder Erblasser kann mit seiner letztwilligen Verfügung (Testament) eine Testamentsvollstreckung (TV) anordnen. Damit kann er verschiedenste Ziele verfolgen. Das kann die Sicherung seines Unternehmens sein, der Schutz des Vermögens, die faire Nachlassverteilung, die Absicherung der Erben und die Vermeidung von Familienstreitigkeiten. Dazu kann der Erblasser mit seinem vermeidlichen Vollstrecker (TVS) vorab die Vorgehensweise festlegen und das Testament mit detaillierten Aufträgen an den TVS ausschmücken. Er kann den TVS und seinen Ersatz vorab bestimmen oder auch vom Nachlassgericht bestimmen lassen. Im letzteren Fall bestellt das zuständige Gericht einen TVS. Das birgt gerade beim Unternehmertestament ein hohes Risiko.

Eigentlich kann jeder zum TVS bestellt werden. Berufsmäßig ist die Tätigkeit aber reglementiert. Eine gewisse Professionalisierung wird durch die zertifizierte Aus- und Fortbildung gewährleistet wie z. B. durch den AGT e.V.

Wie man sein Testament für die TV richtig gestaltet oder das richtige Team für die Zeit nach dem Tod zusammenstellt erfahren Sie bei uns.

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