Testamentsvollstreckung am 06.10.2021

Was ist Testamentsvollstreckung?

Jeder kann sich unter dem Begriff Testamentsvollstreckung (TV) etwas vorstellen aber was es im Einzelnen bedeutet erfahren Sie bei uns.

Keine TV ohne Testament (letztwillige Verfügung). Die Testamentsvollstreckung wird im Testament angeordnet und ist bestimmt oder unbestimmt. Unbestimmt bedeutet, dass kein Testamentsvollstrecker (TVS) oder dessen Ersatzmann benannt wurde. In diesem Fall bestellt das Nachlassgericht einen TVS. Weiterhin kann unbestimmt auch bedeuten, dass der Erblasser keine näheren Regelungen über die Erbverteilung gemacht hat. In diesem Fall wird das Erbe nach gesetzlicher Erbfolge verteilt bzw. auseinandergesetzt. Dies ist bei einfachen Vermögens- und Familienstrukturen auch legitim.

Bei Unternehmen, großen Vermögen oder bei komplexen Familienverhältnissen genügt das aber nicht. Hier sollte mit Steuerberater, TVS und Anwalt das Testament das optimale rechtliche und steuerliche Ergebnis gestaltet werden. Dabei enthält das Testament neben der detaillierten Erbverteilung genaue Anweisungen an den oder die TVS. Umrahmt wird das ganze Konstrukt mit Prä- und Postmortalen Vollmachten. Denn gerade bei Unternehmen muss die ununterbrochene Handlungsfähigkeit gewährleistet werden.

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