Unternehmensberatung am 19.07.2022
Informationen zur Energiepauschale für Selbständige und Rentner/Pensionäre
Für Selbständige §§ 13, 15 und 18 EStG gilt für den Erhalt der Energiepauschale 2022:
Alle Steuerpflichtige nach § 1 EStG, welche Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständige Tätigkeit) erzielen, erhalten auch die Energiepauschale von 300 €
• entweder über die Einkommensteuerveranlagung 2022
• oder vorab über einen Minderungsantrag für die Einkommensteuervorauszahlung drittes Kalendervierteljahr
• den Antrag für die Anrechnung auf die Einkommensteuervorauszahlung können Sie selber formfrei per Mail oder Brief bei Ihrer Finanzverwaltung stellen
• Die Energiepauschale ist steuerpflichtig aber sozialversicherungsfrei
• In der Steuererklärung zu versteuern: beim Arbeitnehmer gem. § 19 EStG, bei allen anderen gem.
§ 22 Nr. 3 EStG ohne Anwendung der Freigrenze
Wer ausschließlich Einkünfte als Rentner/Pensionär, aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung (§ 20 und § 21) und aus Spekulationen § 23 EStG erzielt, erhält keine Energiepauschale.
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