Steuerberatung am 31.03.2020
Die vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigte Soforthilfe wird bei den Landeswirtschaftsministerien beantragt und auch ausbezahlt. Vermutlich werden die Beträge des Bundes auf die Landeshilfen angerechnet. Momentan können die Bundeshilfen z.B. in Bayern noch nicht gesondert beantragt werden.
Datei | Beschreibung |
---|---|
Eckpunkte Corona Soforthilfe Bund | (.pdf, 196,3 KB) |
Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne!
Nutzen Sie die einfache Art der Kontaktaufnahme über unser E-Mail Formular. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich und rufen Sie auch gerne zurück.
Anfrage per E-Mail stellen