Steuerberatung am 24.03.2020
der Freistaat Bayern stellt Unternehmen, welche durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind eine Soforthilfe zur Verfügung. Es handelt sich um einen Zuschuss und kein Darlehen, die ersten Zahlungen sollen am Freitag den 20.03.2020 erfolgen.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
Teilzeitbeschäftigte:
Sie werden für die Berechnung der Mitarbeiterzahl gem. § 23 Abs. 1 S. 4 KSchG wie folgt berücksichtigt:
- bis einschließlich 20 Stunden/Woche mit dem Faktor 0,50
- bis einschließlich 30 Stunden/Woche mit dem Faktor 0,75
- über 30 Stunden/Woche mit dem Faktor 1,0.
Um die Soforthilfe zu beantragen ist das beigefügte Formular an die zuständige Stelle zu senden. Wer wirklich nicht von der Corona-Krise betroffen ist kann auch keine Soforthilfe erhalten und macht sich strafbar, wenn er diese beantragt. Der Punkt 8.7 des Formulars darf nicht angekreuzt werden, wenn Insolvenzeröffnungsgründe vorliegen. Punkt 8.8 darf nicht angekreuzt werden, wenn Sie die letzten 3 Jahre mehr als 200.000 € Zuschüsse erhalten haben, welche unter den de-minimis-Rahmen erhalten haben.
Weitere Informationen unter:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Es wird gebeten, den online ausgefüllten Antrag auszudrucken und zu unterschreiben und entweder als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden
oder
per Post an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden.
Örtlich zuständig ist die Bewilligungsbehörde, in deren Bezirk die Betriebstätte bzw. Arbeitsstätte des Antragstellers liegt. Liegt die Betriebs-/Arbeitsstätte im Stadtgebiet München ist Bewilligungsbehörde die Stadt München.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die für den Antragsteller örtlich zuständige Vollzugsbehörde:
Gebiet München
Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Herzog-Wilhelm-Straße 15
80331 München
Tel: 089 233-22070
E-Mail: wirtschaft-corona[at]@muenchen[dot].de
Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft
Gebiet Oberbayern
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: soforthilfe_corona[at]@reg-ob.bayern[dot].de
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gebiet Niederbayern
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel: 0871 808-2022
E-Mail: soforthilfe-corona[at]@reg-nb.bayern[dot].de
Internet: www.regierung.niederbayern.bayern.de
Gebiet Oberpfalz
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Tel: 0941 5680-1141
E-Mail: Corona-Soforthilfe-fuer-Unternehmen[at]@reg-opf.bayern[dot].de
Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de
Gebiet Oberfranken
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Tel: 0921 604-0
E-Mail: sachgebiet20[at]@reg-ofr.bayern[dot].de
Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de
Gebiet Mittelfranken
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel: 0981 53-1320
E-Mail: soforthilfe.corona[at]@reg-mfr.bayern[dot].de
Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Gebiet Unterfranken
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: 0931 380-1273
E-Mail: soforthilfecorona[at]@reg-ufr.bayern[dot].de
Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de
Gebiet Schwaben
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821 327-2428
E-Mail: soforthilfe-corona[at]@reg-schw.bayern[dot].de
Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de
Der Antrag ist wirklich nur zu stellen, ein Unternehmen durch die Corona-Krise in wirtschaftliche und finanzielle Schieflage gerät.
Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.
Datei | Beschreibung |
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Antrag Soforthilfe Corona | (.pdf, 104,0 KB) |
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