Bilanzierung am 29.09.2017

Corporate Social Responsibility (CSR) steht für die unternehmerische Verantwortung in unserer Gesellschaft. Ab 2017 haben bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Berichtspflichten werden auch auf wesentlich kleinere mittelständische Unternehmen Ausstrahlung haben.

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Die CSR-Berichtspflichten sind bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr erstmals für das Geschäftsjahr 2017 zu beachten. Der Nachhaltigkeitsbericht kann als Erweiterung des Lageberichts gestaltet werden. Optional kann ein gesonderter nichtfinanzieller Bericht außerhalb des Lageberichts erstellt werden. Die Offenlegung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts erfolgt entweder zusammen mit dem Lagebericht im Bundesanzeiger oder auf der Internetseite des Unternehmens, vorausgesetzt im Lagebericht wird darauf Bezug genommen. Die Vorgaben gelten analog für die Konzernberichterstattung.

Direkt von der CSR-Berichtspflicht betroffene Unternehmen haben auch darüber zu berichten, wie es um die Nachhaltigkeit bei ihren Zulieferern steht. In der Praxis dürfte dies dazu führen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen, die in Lieferketten von großen Unternehmen eingebunden sind, künftig zunehmend mit CSR-Anforderungen konfrontiert werden, ohne dass sie selbst der CSR-Berichtspflicht unterliegen. Damit wird ein CSR-Reporting de facto künftig durch alle Unternehmen zu leisten sein, die direkt oder indirekt über Lieferketten mit großen kapitalmarktorientierten Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhalten. Darüber hinaus wird die Erweiterung der Lageberichterstattung um Nachhaltigkeitsaspekte Ausstrahlwirkung auf große Mittelständler entfalten. Vermutlich wird schon bald eine gute Lageberichterstattung aller Unternehmen auch Nachhaltigkeitsaspekte umfassen.

Sollten Sie von der CSR-Berichtspflicht direkt oder indirekt betroffen sein, wenden Sie sich direkt an uns – wir helfen Ihnen gerne weiter, ein Konzept zu erstellen und die Berichtspflichten einzuhalten.

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