Steuerberatung am 24.07.2019

Die Grundvoraussetzungen für die Beschäftigung eines Au-Pairs:

-  Nicht mehr als 30 Stunden pro Woche

-  Für sechs Monate oder maximal ein Jahr

-  Mindestalter 18 Jahre

-  Maximal 30 Jahre

-  Das zu betreuende Kind darf maximal 14 Jahre alt sein

Kosten für ein Au-Pair:

-  Taschengeld (mindestens 260,00 €) – am besten überweisen!

-  Versicherung (Kranken- u. Unfallvers.)

-  Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr

-  Beteiligung an den Kosten für einen Sprachkurs

-  Unterkunft und Verpflegung (zu bewerten nach amtlichen Sachbezugswerten in 2018 z.B. 246,00 €
    für Verpflegung und 192,10 € für Unterkunft im eigenen Haushalt)

Wie können die Kosten abgesetzt werden? (Aufteilung in zwei Bereiche)

Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben – 2/3 der Kosten und maximal 4.000,00 € pro Kind

Haushaltsnahe Dienstleistung – 20% der Kosten und maximal 4.000,00 €

Das Finanzamt geht im Normalfall von einer Kostenaufteilung von 50% aus. Sollte eine andere Verteilung der Arbeitszeit vorliegen, sollte dies unbedingt im Au-Pair Vertrag aufgeführt werden. Es sollte genau geregelt werden wie viel Prozent der Arbeitszeit für die Kinderbetreuung und wie viel Zeit für die Hilfe im Haushalt vorgesehen ist. Die meisten Finanzämter akzeptieren aber maximal einen Kinderbetreuungsanteil von 80%.

Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.

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