Steuerberatung am 06.05.2019

Konsignationslager ist ein Warenlager (in unserem Beispiel in einem anderen Mitgliedstaat) in der Nähe des Kunden (in dem anderem Mitgliedstaat wo sich auch das Konsignationslager befindet). Konzept des Konsignationslagers ist es, dass der deutsche Lieferer bereits zum Zeitpunkt der Lieferung seiner Waren in das Konsignationslager im anderen Mitgliedstaat die Identität des Erwerbers kennt, an den die Gegenstände zu einem späteren Zeitpunkt geliefert werden. 

Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.

Der niederländische Kunde N bestellt bei einem deutschen Werkzeugmaschinenhersteller D eine Produktionsmaschine. Da die Maschine mit möglichst wenig Unterbrechungszeiten bei N produzieren soll macht N seine Bestellung bei D davon abhängig, ob im Reparaturfall ein Lager von D mit Ersatzteilen in unmittelbarer Nähe des Kunden N in den Niederlanden vorhanden ist. Die Lagerhaltung soll auf die voraussichtliche Funktionsdauer der Maschine begrenzt sein. Die Ersatzteile sollen dem N erst bei tatsächler Entnahme aus dem Lager in den Niederlanden in Rechnung gestellt werden.

D hätte mit der Lieferung der Ersatzteile in ein Lager in den Niederlanden in Deutschland ein steuerfreies Verbringen gem. § 3 Abs. 1a UStG. Gleichzeitig hätte D in den Niederlanden einen innergemeinschaftlichen Erwerb gem. § 1 a Abs. 2 UStG zu versteuern.  Das beudeutet, er müsste sich in den Niederlanden umsatzsteuerlich registrieren. Außerdem müsste D die evtl. Lagerentnahmen durch N in den Niederlanden versteuern und der niederländischen Umsatzsteuer unterwerfen. Rechnungen des Lagerhalters (D) müssen die Umsatzsteuer des Landes ausweisen, in dem sich das Lager befindet.

D hätte mit der Lieferung der Ersatzteile in ein Lager in den Niederlanden in Deutschland eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

N hätte im Gegenzug in den Niederlanden einen innergemeinschaftlichen Erwerb über die gelieferten Ersatzteile ins Lager in den Niederlanden zu versteuern.

Um eine angemessene Verfolgung der Gegenstände durch die Steuerverwaltungen sicherzustellen, müssen sowohl der Lieferer als auch der Erwerber ein Verzeichnis der Gegenstände im Konsignationslager führen, für die diese Regeln gelten. 

Darüber hinaus muss in der Zusammenfassenden Meldung des Lieferers die Identität der Erwerber, an die zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstände im Rahmen der Konsignationslagerregelung geliefert werden, offengelegt werden.

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