Steuerberatung am 17.06.2019

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde am 19.03.2019 verabschiedet und ist am 26.04.2019 in Kraft getreten.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

  1. Informationen, welche außerhalb der Firma keinem bekannt sind und dem Unternehmen von wirtschaftlichem Wert sind und
  2. Informationen, bei denen ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Z.B. Gehaltsstruktur von Mitarbeitern.

Vorher waren die meisten Dinge, welche nun im GeschGehG geregelt werden sollen im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelt. Z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung von Mitarbeitern auf Betriebsgeheimnisse war vorher im §17 UWG geregelt und soll nun im §23 GeschGehG Anwendung finden.

Wer seine Geschäftsgeheimnisse durch dieses Gesetz schützen möchte, muss zuerst selbst erst einmal angemessene Maßnahmen im Unternehmen treffen (Zugangskontrollen, Email-Verschlüsselung usw.) um sich überhaupt auf dieses Gesetz berufen zu können. Dies ist aus den Begriffsbestimmungen im § 2 Nr. 1b (Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen) herauszulesen.

Wer also sein Unternehmen nicht DSGVO-Konform gestaltet, kann sich auch nicht auf das neue Gesetz berufen.

Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.

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