Unternehmenssteuer am 07.08.2013

In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Unternehmer auf dem Grundstück seines Ehegatten ein betriebliches Gebäude errichtet. Zivilrechtlicher und grundsätzlich auch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes wird dadurch der Ehegatte. Die AfA auf die Herstellungskosten des Gebäudes ist trotzdem vom Unternehmer voll als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Bei Betriebsaufgabe war bisher fraglich, wie die noch nicht voll abgeschriebenen Kosten des Gebäudes behandelt werden sollen. Die herrschende Auffassung einen Entnahmegewinn zu versteuern, wurde jetzt vom Bundesfinanzhof abgelehnt. Stattdessen ist der noch nicht abgeschriebene Teil der Gebäudekosten erfolgsneutral auszubuchen. Eventuell vorhandene stille Reserven hat der Unternehmer dabei nicht zu versteuern. Die noch nicht abgeschriebenen Herstellungskosten werden dann dem Ehegatten als Anschaffungskosten zugerechnet.

Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.

Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne!

Nutzen Sie die einfache Art der Kontaktaufnahme über unser E-Mail Formular. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich und rufen Sie auch gerne zurück.

Anfrage per E-Mail stellen
Zurück zur Übersicht der Beiträge