Unternehmenssteuer am 07.08.2013

In der Vergangenheit hat die Finanzverwaltung bei verdeckten Gewinnausschüttungen in bestimmten Fällen steuerpflichtige Schenkungen angenommen. Sobald ein GmbH-Gesellschafter Vorteile erhalten hat, die über seine Beteiligungsquote hinausgingen, ist die Finanzverwaltung von einer steuerpflichtigen Schenkung ausgegangen. Als Begründung wurde angeführt, dass diese Beträge eigentlich den anderen Gesellschaftern zustehen würden.

In einer aktuellen Entscheidung widersprach der Bundesfinanzhof teilweise dieser Auffassung. Es soll aber eine weitere Entscheidung folgen, in der das Verhältnis von vGA und steuerpflichtiger Schenkung genauer geregelt wird. Deshalb ist es wichtig, betroffene Schenkungssteuerbescheide vorerst nicht bestandskräftig werden zu lassen.

Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.

Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne!

Nutzen Sie die einfache Art der Kontaktaufnahme über unser E-Mail Formular. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich und rufen Sie auch gerne zurück.

Anfrage per E-Mail stellen
Zurück zur Übersicht der Beiträge