Steuerberatung am 24.07.2019

Um kleine Betriebe von der DSGVO zu entlasten, hat der Bundestag im Juni beschlossen, dass erst ab 20 Mitarbeiter, welche regelmäßig Daten verarbeiten, ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Hierzu muss der Bundesrat jedoch noch zustimmen.

Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.

Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne!

Nutzen Sie die einfache Art der Kontaktaufnahme über unser E-Mail Formular. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich und rufen Sie auch gerne zurück.

Anfrage per E-Mail stellen
Zurück zur Übersicht der Beiträge